Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 626 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen "Schmähkritik"- Platzierung einer Parteizeitung im Sichtbereich der Seitenscheibe einer Straßenbahn durch den Fahrer - Verteilen von Flugblättern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Platzierung einer Parteizeitung im Sichtbereich der Frontscheibe und wegen "Schmähkritik"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentlichen Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Platzierung einer Parteizeitung im Sichtbereich der Frontscheibe und wegen "Schmähkritik"
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 16.07.2008 - 8 Ca 790/08
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Schon das BVerfG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 16.10.1998 (1 BvR 1685/92 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1999, 77) klargestellt, dass das Grundrecht aus Art. 5 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.diese Grundsätze gelten auch im Arbeitsverhältnis (BVerfG 16.10.1998 a.a.O.) Die abgemahnten Äußerungen des Beschwerdeführers unterfallen mithin dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Jedoch scheidet allein Schmähkritik oder Formalbeleidigung von vornherein aus dem Schutzbereich des Grundrechts aus (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - NJW 1995, 3303). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Die von dem Bundesarbeitsgericht (BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84) aufgestellten Voraussetzungen liegen nicht vor.
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07
Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Dieser Vorfall ist jedoch als Kündigungsgrund an sich verbraucht, weil die Beklagte deshalb den Kläger am 05.02.2008 abgemahnt hat und damit zugleich zu erkennen gegeben hat, sie wolle hierauf allein keine außerordentliche Kündigung stützen (BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
a) Zwar können solche Äußerungen grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (BAG 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - juris Rz. 24). - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzrechtsstreit nur solche Tatsachen zur Stützung der Kündigung erfolgreich geltend machen, die er im Rahmen der Beteiligung des Betriebsrates diesem als Kündigungsbegründung mitgeteilt hat (BAG 11.10.1989 - 2 AZR 61/89). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Hierin liegt keine grobe Beleidigung des Arbeitgebers, die grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG 10.10.2002 - 2 AZR 418/01). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Die Voraussetzungen dieser Norm sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05) in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen. - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht schutzwürdig darauf vertrauen durfte, der Arbeitgeber werde die Verfehlung nicht unmittelbar zum Anlass einer Kündigung nehmen oder sich aus den Umständen ergibt, der Arbeitnehmer werde sich auch nach einer Abmahnung nicht einsichtig zeigen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - juris Rz. 31 ff.). - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Dieser liegt - verhaltensbedingt - nur dann vor, wenn dem Arbeitnehmer eine schwerwiegende, regelmäßig schuldhafte Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann (vgl. beispielsweise BAG 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 - juris Rz. 14. Daran fehlt es.